Ausbildung von Brandschutzhelfer:innen

Bereit, wenn’s brennt – Ihre Helden im Unternehmen.

Offener Kurs mit mehreren Unternehmen

  • Durchführung in Ihrer Nähe
  • an vielen Standorten in NRW
  • gemeinsam mit Teilnehmern aus anderen Unternehmen
  • mehrere Termine zur Auswahl
Info IconIdeal bis 6 Personen (mehr sind möglich)

  zum offenen Kurs

Individuelle Schulung für Ihr Unternehmen

  • Durchführung im Betrieb oder Schulungszentrum
  • 120 Min. Theorie
  • 5-10 Min. je Teilnehmer am Löschtrainer
  • zusätzlich bestriebsspezifische Einweisung möglich
Info IconLohnt sich ab 7 Personen

  zur individuellen Schulung

Ihre Ausbildung zum Brandschutzhelfer beginnt hier!

Ich bin Michael Walter, geprüfter Brandschutzbeauftragter, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Gefahrgutbeauftragter und Ausbilder. Mit zwei Jahrzehnten Erfahrung in der internationalen Logistikbranche und fundierter Ausbildung und Tätigkeit in sicherheitsrelevanten Bereichen unterstütze ich Sie dabei, ihre Mitarbeitenden fit für den Ernstfall zu machen. In meiner Brandschutzhelfer-Ausbildung verbinden wir moderne Theorieeinheiten mit praxisnahen Löschübungen – klar, effizient und gesetzeskonform.

Mein Ziel: Ihre Mitarbeitenden zu verlässlichen Sicherheitsakteuren im Betrieb auszubilden.

TelefonIcon+49 (0) 5971 / 97 82 161

MailIconinfo@as-walter.net

Was Unternehmen wissen müssen:

Bei einer Gefährdung, zum Beispiel bei einem Brand, hat der Arbeitgeber die Verantwortung dafür, dass das Gebäude schnell und sicher evakuiert wird. Die Evakuierung dient dem Schutz der Mitarbeiter, Besucher und Fremdarbeiter in dem betroffenen Gebäude.

Jeder Arbeitgeber hat die Pflicht, Mitarbeiter:innen in ausreichender Zahl zum Brandschutzhelfenden ausbilden zu lassen. Das ist in §10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) festgelegt und konkretisiert in der ASR 2.2 Maßnahmen gegen Brände. Wie viele Brandschutzhelfer sind denn ausreichend? Welche Aufgaben haben Brandschutzhelfer? Wer darf Ausbildungen durchführen?

Bei uns finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Notausgang

Aufgaben der Brandschutzhelfer

Ein Brandschutzhelfer ist eine speziell geschulte Person im Betrieb, die im Brandfall gezielt und sicher handeln kann. Seine Aufgaben sind nicht nur auf den Ernstfall begrenzt, sondern umfassen auch wichtige präventive Tätigkeiten im Arbeitsalltag. Die rechtliche Grundlage für die Ausbildung und den Einsatz von Brandschutzhelfern bildet die DGUV Information 205-023 in Verbindung mit der ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände".

  • Erstmaßnahmen im Brandfall
    Brandschutzhelfer werden darin geschult, Entstehungsbrände mit geeigneten Löschmitteln wie tragbaren Feuerlöschern sicher zu bekämpfen – ohne sich selbst oder andere in Gefahr zu bringen. Sie beurteilen die Situation schnell und entscheiden, ob Löschversuche möglich oder ob sofortige Evakuierungsmaßnahmen einzuleiten sind.
  • Unterstützung bei der Evakuierung
    Im Falle einer Räumung helfen sie dabei, Beschäftigte und Besucher geordnet und zügig aus dem Gefahrenbereich zu führen. Sie kennen die Flucht- und Rettungswege, achten auf die Vollständigkeit der Personen und informieren Einsatzkräfte über vermisste Personen oder besondere Gefahren (z. B. Chemikalien, Sauerstoffflaschen).
  • Prävention im Arbeitsalltag
    Brandschutzhelfer haben im Blick, ob Feuerlöscheinrichtungen frei zugänglich und in betriebsbereitem Zustand sind. Sie achten auf potenzielle Brandlasten (z. B. falsch gelagerte Kartonagen, verstellte Fluchtwege) und sensibilisieren Kollegen für das Thema Brandschutz. Damit leisten sie einen aktiven Beitrag zur Vermeidung von Bränden.
  • Unterstützung des Brandschutzbeauftragten
    In größeren Unternehmen arbeiten Brandschutzhelfer eng mit dem Brandschutzbeauftragten zusammen. Sie fungieren als verlängerter Arm im Betrieb, melden Mängel und setzen kleinere Maßnahmen direkt um.
  • Teilnahme an regelmäßigen Unterweisungen und Übungen
    Um die Einsatzbereitschaft sicherzustellen, nehmen Brandschutzhelfer in regelmäßigen Abständen (empfohlen alle 2–5 Jahre) an Auffrischungskursen teil. Dies stellt sicher, dass das Wissen aktuell bleibt und die Handhabung von Löschmitteln sicher beherrscht wird.

Brandschutzhelfer sind ein unverzichtbarer Teil des betrieblichen Notfallmanagements. Sie sorgen nicht nur im Ernstfall für Sicherheit, sondern stärken auch die Sicherheitskultur im Unternehmen.

Ausbildung der Brandschutzhelfer

In Deutschland darf jeder Mitarbeiter zum Brandschutzhelfer ausgebildet werdendürfen Brandschutzhelfer gemäß DGUV Information 205-023 nur qualifizierte Ausbilder ausbilden. Dazu gehören:

  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit:
    Sie sind nach DGUV Vorschrift 1 und 2 dazu berechtigt, Brandschutzhelfer auszubilden, wenn sie über eine entsprechende Qualifikation und Erfahrung im Brandschutz verfügen.
  • Brandschutzbeauftragte:
    Diese müssen eine spezielle Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01 nachweisen und über die notwendigen Kenntnisse zu Brandursachen, -gefahren und -bekämpfung verfügen.
  • Feuerwehrleute mit entsprechender Ausbildung:
    Angehörige der Feuerwehr können durch den Abschluss bestimmter Lehrgänge zusätzliche Qualifikationen erwerben, die sie für die Ausbildung von Brandschutzhelfern befähigen. So wird beispielsweise in der DGUV Information 205-023 erwähnt, dass Mitglieder der Feuerwehr mit mindestens erfolgreich abgeschlossenem Lehrgang „Gruppenführer“ berechtigt sind, die Ausbildung von Brandschutzhelfern durchzuführen.


Die DGUV Information 205-023 beschreibt die Inhalte der Ausbildung für Brandschutzhelfer. Vorgesehen sind folgende 3 Themenblöcke:

Theoretische Ausbildung

  • Grundzüge des Brandschutzes: Baulicher, technischer und organisatorischer Brandschutz.
  • Betriebliche Brandschutzorganisation: Betrieblicher Brandschutz umfasst alle vorbeugenden und abwehrenden Maßnahmen innerhalb eines Unternehmens.
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen: Es wird vermittelt, wie diese Feuerlöscheinrichtungen aufgebaut sind, wie sie funktionieren und bei welchen Brandklassen sie eingesetzt werden dürfen.
  • Gefahren durch Brände: Thematisiert werden Gefahren u.a. durch Rauchgase, hohe Temperaturen, Panikreaktionen sowie Sichtbehinderung und Orientierungslosigkeit.
  • Verhalten im Brandfall: Im Abschnitt „Verhalten im Brandfall“ lernen Brandschutzhelfer, wie sie im Ernstfall ruhig, sicher und entschlossen handeln.

Praktische Ausbildung

  • Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen.
  • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung.
  • Realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen.
  • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen.
  • Betriebsspezifische Besonderheiten (z. B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände).

Betriebliche Einweisung

Zusätzlich zur fachkundigen Unterweisung muss jeder Brandschutzhelfer auch mit den jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten vertraut gemacht werden.

  • Wo befindet sich die Brandmeldezentrale?
  • Welche Möglichkeiten gibt es im Brandfall, um eine Alarmierung auszulösen?
  • Wie wird das Gebäude geräumt? Horizontale oder vertikale Räumung?
  • Wo sind die Haupt- & Nebenfluchtwege, notwendigen Treppenräume, Brandabschnitte?
  • Welche Löscheinrichtungen gibt es vor Ort? Feuerlöscher, Wandhydranten, Über- / Unterflurhydranten?
  • Welche Aufgaben gibt es in der Brandschutzordnung Teil C?
  • Welche Inhalte hat der Notfall- und Alarmplan?

In den Inhouse-Schulungen können wir das gerne für Sie übernehmen.

Bild einer Brandbekämpfung
Notausgang

Anzahl der notwendigen Brandschutzhelfer & Fortbildung

Die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" gibt klare Empfehlungen zur Anzahl der erforderlichen Brandschutzhelfer im Unternehmen. Grundsätzlich gilt:

Mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten sollten als Brandschutzhelfer ausgebildet sein.

Die 5%-Regel ist anzuwenden bei Betrieben mit geringer Brandgefährung, also einer büroähnlichen Nutzung. Diese Zahl wird jedoch nach einer Gefährdungsbeurteilung deutlich höher ausfallen – etwa in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, mit vielen ortsunkundigen Personen oder bei erschwerten Evakuierungsbedingungen. Hier wird empfohlen ca. 10% der anwesenden Mitarbeiter auszubilden.

Bei folgenden Betrieben kann von einer erhöhten Brandgefährdung ausgegangen werden:

  • Verkaufsstätten
  • Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Kindertagesstätten
  • Lager- und Logistikzentren
  • Holzverarbeitende Betriebe
  • Chemieunternehmen und Lackierereien
  • Metallverarbeitende Betriebe mit Schweiß- und Schleifarbeiten
  • Entsorgungs- und Recyclingbetriebe
  • Versammlungsstätten
  • Großküchen und Gastronomiebetriebe

Die empfohlene Wiederholung der Brandschutzhelferschulung in Abständen von 2 bis 5 Jahren richtet sich ebenso nach der konkreten Gefährdungslage im Betrieb. Von folgenden Fortbildungsintervallen ist auszugehen:

  • 4 - 5 Jahre bei einer ähnlichen Büronutzung
  • 2 - 3 Jahre bei erhöhter Brandgefährdung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Anzahl der benötigten Brandschutzhelfer und Fortbildungsintervalle auf Basis der betriebsspezifischen Gefährdungen und der jeweiligen Organisationsstruktur festzulegen – auch unter Berücksichtigung von Abwesenheiten durch Urlaub, Krankheit oder Schichtbetrieb. Nur so kann sichergestellt werden, dass im Notfall ausreichend geschulte Personen zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen

Downloads

Links

  • ASR 2.2 - Maßnahmen gegen Brände
    Bei der bestimmungsgemäßen Verwendung dieser Maßnahmen kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass er die Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich der Maßnahmen gegen Brände einhält.
  • DGUV Information 205-023
    Diese DGUV Information gibt eine Übersicht zu den Inhalten und zum Umfang der Ausbildung von Brandschutzhelfern
Sicht aus der ersten Etage einer Bücherei

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