Ausbildung von Brandschutzhelfer:innen
Bereit, wenn’s brennt – Ihre Helden im Unternehmen.
Bereit, wenn’s brennt – Ihre Helden im Unternehmen.
Ich bin Michael Walter, geprüfter Brandschutzbeauftragter, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Gefahrgutbeauftragter und Ausbilder. Mit zwei Jahrzehnten Erfahrung in der internationalen Logistikbranche und fundierter Ausbildung und Tätigkeit in sicherheitsrelevanten Bereichen unterstütze ich Sie dabei, ihre Mitarbeitenden fit für den Ernstfall zu machen.
In meiner Brandschutzhelfer-Ausbildung verbinden wir moderne Theorieeinheiten mit praxisnahen Löschübungen – klar, effizient und gesetzeskonform.
Mein Ziel: Ihre Mitarbeitenden zu verlässlichen Sicherheitsakteuren im Betrieb auszubilden.
+49 (0) 5971 / 97 82 161
info@as-walter.net
Bei einer Gefährdung, zum Beispiel bei einem Brand, hat der Arbeitgeber die Verantwortung dafür, dass das Gebäude schnell und sicher evakuiert wird. Die Evakuierung dient dem Schutz der Mitarbeiter, Besucher und Fremdarbeiter in dem betroffenen Gebäude.
Jeder Arbeitgeber hat die Pflicht, Mitarbeiter:innen in ausreichender Zahl zum Brandschutzhelfenden ausbilden zu lassen. Das ist in §10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) festgelegt und konkretisiert in der ASR 2.2 Maßnahmen gegen Brände. Wie viele Brandschutzhelfer sind denn ausreichend? Welche Aufgaben haben Brandschutzhelfer? Wer darf Ausbildungen durchführen?
Bei uns finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Ein Brandschutzhelfer ist eine speziell geschulte Person im Betrieb, die im Brandfall gezielt und sicher handeln kann. Seine Aufgaben sind nicht nur auf den Ernstfall begrenzt, sondern umfassen auch wichtige präventive Tätigkeiten im Arbeitsalltag. Die rechtliche Grundlage für die Ausbildung und den Einsatz von Brandschutzhelfern bildet die DGUV Information 205-023 in Verbindung mit der ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände".
Brandschutzhelfer sind ein unverzichtbarer Teil des betrieblichen Notfallmanagements. Sie sorgen nicht nur im Ernstfall für Sicherheit, sondern stärken auch die Sicherheitskultur im Unternehmen.
In Deutschland darf jeder Mitarbeiter zum Brandschutzhelfer ausgebildet werdendürfen Brandschutzhelfer gemäß DGUV Information 205-023 nur qualifizierte Ausbilder ausbilden. Dazu gehören:
Die DGUV Information 205-023 beschreibt die Inhalte der Ausbildung für Brandschutzhelfer. Vorgesehen sind folgende 3 Themenblöcke:
Zusätzlich zur fachkundigen Unterweisung muss jeder Brandschutzhelfer auch mit den jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten vertraut gemacht werden.
In den Inhouse-Schulungen können wir das gerne für Sie übernehmen.
Die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" gibt klare Empfehlungen zur Anzahl der erforderlichen Brandschutzhelfer im Unternehmen. Grundsätzlich gilt:
Mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten sollten als Brandschutzhelfer ausgebildet sein.
Die 5%-Regel ist anzuwenden bei Betrieben mit geringer Brandgefährung, also einer büroähnlichen Nutzung. Diese Zahl wird jedoch nach einer Gefährdungsbeurteilung deutlich höher ausfallen – etwa in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, mit vielen ortsunkundigen Personen oder bei erschwerten Evakuierungsbedingungen. Hier wird empfohlen ca. 10% der anwesenden Mitarbeiter auszubilden.
Bei folgenden Betrieben kann von einer erhöhten Brandgefährdung ausgegangen werden:
Die empfohlene Wiederholung der Brandschutzhelferschulung in Abständen von 2 bis 5 Jahren richtet sich ebenso nach der konkreten Gefährdungslage im Betrieb. Von folgenden Fortbildungsintervallen ist auszugehen:
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Anzahl der benötigten Brandschutzhelfer und Fortbildungsintervalle auf Basis der betriebsspezifischen Gefährdungen und der jeweiligen Organisationsstruktur festzulegen – auch unter Berücksichtigung von Abwesenheiten durch Urlaub, Krankheit oder Schichtbetrieb. Nur so kann sichergestellt werden, dass im Notfall ausreichend geschulte Personen zur Verfügung stehen.